Truppmannausbildung
Die Truppmannausbildung ist die Grundausbildung, die von jedem aktiven Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr erfolgreich absolvieren muss, bevor er/sie das erste Mal an einem Einsatz teilnehmen darf.
Hier wird u.a. das theoretische und praktische Basiswissen vermittelt, was man braucht, um grundlegende Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz durchführen zu können
Die Truppmannausbildung, bestehend aus
- der Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang) und
- der Truppmannausbildung Teil 2
Der Teil 1 umfasst mindestens 70 Stunden theoretische und praktische Ausbildung und
endet mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung. Dieser Teil wird bei der Kreisfeuerwehr in einem 4 Wochen-Lehrgang durchgeführt.
Der Teil 2 wird im Anschluß in der Ortfeuerwehr durchgeführt In ca. 80 Ausbildungsstunden verteilt auf zwei Jahre soll in der Standortausbildung das Gelernte vertieft, gefestigt und weiter ausgebaut werden.
Das Mndestalter von 16 Jahren, sowie eine Erste-Hilfe-Ausbildung und gesundheitlich Eignung für den Feuerwehreinsatz sind Vorrausetzung zur Teilnahme am Lehrgang.
In den theoretischen Ausbildungseinheiten werden Rechtsgrundlagen, Verbrennungsvorgang und Löschwirkung von Löschmitteln, Fahrzeuge und Geräte der Feuerwehr, Unfallverhütung sowie Verhalten bei Gefahren besprochen und erarbeitet.
Besonderes Augenmerk wird auf möglichst praxisnahe Ausbildung gelegt. Das Zusammenarbeiten als Team steht im Vordergrund.
Denn im Einsatz muß sich jeder auf seine „Partner“ im Trupp und der Gruppe verlassen können.
Bei der praktischen Ausbildung werden die Geräte der Feuerwehr eingesetzt, die man
braucht um eine einfache technische Hilfeleistung durchführen zu können, eine Einsatzstelle
optimal Ausleuchten zu können oder bei einem Einsatz im Straßenverkehr die Einsatzstelle
sicher gegen den Verkehr abzusichern.
Es wird der richtige Umgang mit tragbaren Leitern der Feuerwehr geübt, d. h. die 4-teilige
Steckleiter „in Stellung zu bringen“ und diese bis ins 2.Obergeschoss sicher zu besteigen.
Ein Großteil der praktischen Ausbildung wird für die dem Durchführen eines Löschangriffes
nach FwDV 3 "Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz" aufgewendet.
Es werden verschiedene Wasserentnahmestellen hergerichtet, Schläuche verlegt, Verteiler
angeschlossen und verschiedene Stahlrohre eingesetzt.
Ein Highlight ist sicherlich die Selbstrettung aus dem 2. Obergeschoss, bei der sich die
Teilnehmer mittels Feuerwehrhaltegurt und Feuerwehrleine selbst retten.