Maschinistenausbildung
In dem ca. 40ig Stunden andauernden Lehrgang erhält der Lehrgangsteilnehmer/die Lehrgangsteilnehmerin die Befähigung zum Fahren der Fahrzeuge, Bedienen der maschinell angetriebener Einrichtungen und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte.
Dies wird erreicht durch:
- Vermittlung der Aufgaben des Maschinisten, Rechtsgrundlagen, Kenntnisseund richtige Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Bewegungsfahrten und Einsatzfahrten, letzteres unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten, erforderlich sind.
- Theoretische und praktische Ausbildung mit dem Umgang von Feuerlöschkreiselpumpen und Kraftbetriebenes Gerät (z.B. Stromerzeugern, Tauchpumpen, Motorsägen, Trennschleifmaschinen etc.).
- Vermittlung von Anforderungen an Löschfahrzeugen und deren Zuordnung.